Du musst glauben, du musst wagen, / Denn die Götter leihn kein Pfand, / Nur ein Wunder kann dich tragen / In das schöne Wunderland.
(aus: Sehnsucht, Friedrich Schiller, Franz Schubert)

Wettbewerbsbedingungen

1. Allgemeines

Der Wettbewerb „Das Lied – International Song Competition“ ist ein hochdotierter, internationaler Gesangswettbewerb, der sich ausschließlich dem Genre „Lied“ widmet und der alle zwei Jahre in Berlin stattfindet. Er bietet jungen, hochbegabten Sängerinnen/Sängern Aufmerksamkeit, Anerkennung und Auszeichnung. Sängerinnen/Sänger und Lied-Duos aus aller Welt können daran teilnehmen.

2. Anmeldung

a) Anmeldeberechtigt für den Wettbewerb 2011 sind Sängerinnen/Sänger bzw. Lied-Duos aus aller Welt, die im Jahr 1979 oder später geboren sind. Begleitende Pianistinnen/Pianisten können auch dann zugelassen werden, wenn sie früher als 1979 geboren sind. In diesem Fall werden sie jedoch nicht in die Wertung aufgenommen und können keine Preise gewinnen.

Die Anmeldefrist läuft vom 1. Mai 2010 bis 31. Oktober 2010.

Die Anmeldung ist per Einschreiben vorzunehmen an:
Internationaler Liedwettbewerb in Berlin GmbH
Postfach 12 11 39
D – 10605 Berlin

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Poststempel.

b) Die Sängerinnen/Sänger und Lied-Duos müssen für die Anmeldung folgende Dokumente und Materialien einreichen:

Vordrucke sämtlicher Unterlagen können auf der Homepage (siehe "Anmeldeformulare") heruntergeladen werden. Die eingesandten Unterlagen und Materialien werden – auch bei Nicht-Teilnahme – nicht zurückgesandt. Anmeldungen werden nur dann von der Vorjury begutachtet, wenn sie (inklusive Anmeldegebühr) vollständig und fristgerecht eingegangen sind.

Die Anmeldegebühr in Höhe von 100,00 € ist spesenfrei für den Empfänger an  

Internationaler Liedwettbewerb in Berlin GmbH
Deutsche Bank Kto-Nr.: 7287378
BLZ :10070024
IBAN: DE89 100 700 240 728737800
BIC (SWIFT CODE): DEUT DE DBBER
Verwendungszweck: „Anmeldegebühr“ und „Name“  

zu überweisen. Eine Rückzahlung der Anmeldegebühr ist – auch bei Nicht-Teilnahme am Wettbewerb – nicht möglich. Die Anmeldegebühr muss bei Anmeldung eines Lied-Duos nur einmal entrichtet werden. Begleitende Pianistinnen/Pianisten müssen keine separate Anmeldegebühr bezahlen.  

3. Vorauswahl  

Über die Zulassung zur Teilnahme an dem Wettbewerb in Berlin entscheidet eine Vorjury, die sich aus Mitgliedern der Jury zusammensetzt. Diese wählt aus allen fristgerecht und vollständig eingegangenen Anmeldungen höchstens 40 Sängerinnen/Sänger und/oder Lied-Duos zur Teilnahme an dem Wettbewerb aus. Die Beratungen der Vorjury sind geheim. Erklärungen zu den Entscheidungen werden nicht abgegeben. Die Entscheidungen der Vorjury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

Die Liste der ausgewählten Teilnehmerinnen/Teilnehmer wird am 1. Dezember 2010 bekannt gegeben. Alle angemeldeten Personen erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Auswahl.  

4. Wettbewerb  

a) Der Wettbewerb im Jahr 2011 wird in der Zeit vom 23. bis 27. Februar 2011 in drei Runden durchgeführt. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer verpflichten sich, die Zeit vom 23. bis 27. Februar 2011 von anderen Verpflichtungen freizuhalten. Ein Rücktritt von dem Wettbewerb ist dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.  

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer melden sich am 22. Februar 2011 zwischen 12 Uhr und 14 Uhr in der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin unter Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich an. Ebenfalls am 22. Februar 2011 wird die Reihenfolge der Auftritte für die erste Runde ausgelost und das Programm festgelegt. Die Reihenfolge der Auftritte der weiteren Runden wird ebenso wie das Programm jeweils am Abend vor der nächsten Runde festgelegt.  

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben an der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin die Gelegenheit, sich einzusingen und einzuspielen. Die genaue Zuteilung von Räumlichkeiten und Probenzeiten wird vor Ort bekannt gegeben. Die ersten beiden Wettbewerbsrunden finden in der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin statt, die dritte und letzte Runde wird im Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin ausgetragen.  

b) Für den Wettbewerb 2011 sind von allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern (Sängerinnen/Sänger bzw. Lied-Duos) 15 Lieder von Johannes Brahms und 15 Lieder von Hugo Wolf vorzubereiten. Die Auswahl von Teilen aus Liederzyklen ist erlaubt. Mit der Anmeldung müssen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer verbindlich die von ihnen ausgewählten 30 Lieder angeben. Nachträgliche Änderungen des Repertoires sind nicht möglich.   

Die Lieder sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern auswendig in der Originalsprache vorzutragen. Auf Wunsch kann der Veranstalter eine Klavierbegleitung stellen. Dies ist verbindlich bei der Anmeldung anzugeben. Die Noten für das eingereichte Repertoire sind für die Jury zum Wettbewerb mitzubringen.  

c) Es können folgende Preise vergeben werden:  

Sängerinnen/Sänger:  

Liedpianistinnen/Liedpianisten:  

Alle Preise werden nur dann vergeben, wenn sich eine geeignete Preisträgerin/ein geeigneter Preisträger dafür findet. Die Preise können auch unter mehreren Teilnehmerinnen/Teilnehmern geteilt vergeben werden.        

d) Über die Vergabe der Preise entscheidet eine hochkarätig besetzte Jury. Die Bewertungskriterien der Jury sind: 

Über die Gewichtung und Anwendung der Kriterien entscheidet ausschließlich die Jury. Die Beratungen der Jury sind geheim. Erklärungen zu den Entscheidungen werden nicht abgegeben. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

Jurymitglieder bewerten nicht ihre aktuellen oder ehemaligen Schülerinnen/Schüler. Sollte eine Schülerin/ein Schüler teilnehmen, nimmt das entsprechende Jurymitglied an der Bewertung dieser Teilnehmerin/dieses Teilnehmers nicht teil. Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist der Kontakt zur Jury während der Dauer des Wettbewerbs untersagt.  

e) Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen des Preisträgerkonzertes am 27. Februar 2011 um 11.00 Uhr im Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin.  

5. Ton- und Filmaufnahmen  

Gegebenenfalls werden Wettbewerbsrunden und/oder das Finale von Rundfunk- und/oder Fernsehsendern aufgezeichnet und/oder von Fotografen dokumentiert und im In- und Ausland gesendet bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb und der Unterzeichnung der entsprechenden Einverständniserklärung erklären sich die Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit den Aufzeichnungen / Fotoaufnahmen und deren Verwertung einverstanden.